Ein Bild ist kein Baugesuch-Dokument — aber oft das, worüber am Ende entschieden wird.
Eine Baueingabe braucht Pläne: Situation, Grundrisse, Schnitte, Fassaden, dazu die Formulare und Nachweise. Eine Visualisierung gehört nicht zu den verlangten Unterlagen — kein Bauamt verlangt sie, und niemand muss sie einreichen. Im Kanton Bern läuft das Baugesuch seit März 2022 elektronisch über die Plattform eBau, in der Stadt Zürich ist das Verfahren seit Juni 2024 vollständig digital; das betrifft die Einreichung, nicht die Bildwelt.
Und trotzdem: Wer schon einmal vor einer Baukommission, einer Nachbarschaft oder einer Gemeindeversammlung gestanden hat, weiss, wo die Diskussion wirklich geführt wird. Nicht über die Schnittlinien — über die Frage «wie sieht das denn aus?».
Wir brauchen die Unterlagen, die Sie ohnehin haben: die Fassadenansicht aus dem Projekt, optional den Grundriss oder ein Modell. Daraus entsteht eine Aussenansicht in Tages- und Dämmerungsstimmung, oder eine Innenansicht, wenn es um die Wirkung der Räume geht. Wichtig für uns ist die Ansicht (Elevation): Sie belegt Dachform, Geschosse und Fenster. Aus einem reinen Massenmodell lässt sich die Fassade nicht ableiten — das sagen wir lieber vorher, als nachher auszubessern.
Die Geometrie wird vor der Auslieferung gegen Ihre Plangaben geprüft: Geschosszahl, Dachform mit Neigung, Anbau, Fenster pro Geschoss. Was nicht besteht, geht nicht raus.
Sie senden die Planunterlage, dazu kurz die Materialien (Dach, Fassade, Fenster, Sockel). Wir liefern mehrere Varianten zur Auswahl und in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen das fertige Bild. Wenn eine Sitzung oder ein Termin drängt, sagen Sie es beim Start — dann priorisieren wir.
Wir sind kein Architekturbüro und keine Bauberatung. Wir prüfen keine baurechtlichen Fragen, keine Ausnützung, kein Baureglement. Wir machen Ihre Unterlagen sichtbar — die baurechtliche Beurteilung bleibt bei Ihnen und bei der Gemeinde.
Mehr dazu im Ratgeber: Welche Unterlagen ein Baugesuch verlangt — und wo Bilder helfen
Nein. Die verlangten Unterlagen sind Pläne und Nachweise. Eine Visualisierung ist freiwillig — sie wirkt dort, wo Menschen entscheiden.
Nicht garantiert, aber es hilft. Erfahrungsgemäss entstehen viele Einsprachen aus Unsicherheit über die Wirkung. Ein nachvollziehbares Bild nimmt dieser Unsicherheit die Spitze.
Die Fassadenansicht aus Ihrem Projekt, dazu wenn möglich der Grundriss und ein kurzer Materialauszug. Ein 3D-Modell ist hilfreich, aber nicht nötig.
Ja — das ist der häufigste Fall. Sie erhalten etwa zwei Materialisierungen oder Tageszeiten zur Auswahl und zeigen der Kommission beide.
In der Regel zwei bis drei Werktage ab den vollständigen Unterlagen. Termine, die drängen, geben Sie beim Start an.