Was eingereicht wird, was nicht — und an welcher Stelle ein Bild tatsächlich etwas bewegt.
Eine Visualisierung gehört nicht zu den verlangten Baugesuch-Unterlagen. Kein Bauamt verlangt sie, und niemand muss sie einreichen. Was verlangt wird, sind Pläne und Nachweise. Wer ein Bild beilegt, tut das für die Menschen, die entscheiden — nicht für die Akten.
Je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet sich der Umfang. In der Regel gehören dazu:
Die Einreichung ist in vielen Kantonen digital geworden. Im Kanton Bern läuft das Baugesuch seit März 2022 über die Plattform eBau; Papiergesuche gelten dort als nicht vollständig. Die Stadt Zürich hat das Verfahren seit Juni 2024 vollständig digital und papierlos. Wer Unterlagen liefert, sollte sie deshalb von Anfang an digital und in der verlangten Auflösung haben.
Ein Baugesuch wird öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist können Nachbarn und Betroffene die Unterlagen einsehen. Das ist der Moment, in dem sich entscheidet, ob ein Vorhaben als «nachvollziehbar» oder als «was soll das werden?» wahrgenommen wird — und damit der Moment, in dem ein Bild mehr leistet als eine Schnittlinie.
Wer bis zur Auflage wartet, hat keinen Einfluss mehr darauf, wie das Projekt zum ersten Mal gesehen wird. Ein Bild, das im Vorfeld im Dorf oder im Gemeindehaus zirkuliert, prägt das Gespräch — und es kostet heute weniger als ein Sitzungsaufschlag. Bei uns CHF 39 pro Bild. Mehr zur Visualisierung für die Baueingabe →
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